Schon lange eine Plage: Betrüger, die mit offiziell anmutenden Schreiben von Markeninhabern Geld für angeblich anfallende Gebühren verlangen. Die Dreistigkeit hat nun einen neuen Höhepunkt erreicht, indem die Kriminellen neuerdings den Briefkopf des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) fälschen und angebliche Gebühren des Markenamtes einfordern. Auffällig: Meist sollen die Gebühren auf Bankkonten im Ausland überwiesen werden, wie in diesem Beispiel nach Polen:
Fazit: Als Markeninhaber sollten Sie bei offiziell wirkenden Schreiben mit Aufforderung zur Gebührenzahlung stets skeptisch sein. Wenn Ihre Marke von einem Anwalt vertreten wird, richten sich die Zahlungsaufforderungen stets an den Anwalt, nicht an den Markeninhaber. Im Zweifel fragen Sie bitte immer Ihren Anwalt oder das DPMA.
Berlin, 29.11.2019
Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.