Sie möchten eine Marke in Deutschland anmelden? Hier eine Übersicht, was zu beachten ist:
1. Markenarten
Markenschutz können Sie insbesondere erhalten für:
- Wortmarken (Namen, Abkürzungen, Zahlen)
- Bildmarken (Logos, Bilder)
- Wort-/Bildmarken (Kombination von Wort- und Bild)
- dreidimensionale Marken
- Hörmarken (Jingles, Tonfolgen)
2. Kosten und Eintragung Ihrer Marke
Eine Markenanmeldung für Waren und Dienstleistungen in nicht mehr als drei Klassen kostet bei Online-Anmeldung 290,00 € Amtsgebühren des DPMA. Darin nicht enthalten sind die Anwaltsgebühren. Für Markenanmeldungen in Deutschland biete ich günstige Pauschalpreise. Bitte erfragen Sie meine Gebühren unverbindlich per Telefon: 030 97002580 oder E-Mail.
Die Markenanmeldung wird vom Patent- und Markenamt (DPMA) hinsichtlich eventuell bestehender Eintragungshindernisse geprüft.
Der Prüfer beanstandet die Markenanmeldung etwa dann, wenn die zu schützenden Waren oder Dienstleistungen nicht konkret genug bezeichnet wurden oder die Einteilung in die Waren- und Dienstleistungsklassen nicht exakt erfolgt ist. In diesem Fall erhalten Sie als Anmelder die Gelegenheit, Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu korrigieren.
Des Weiteren muss Ihre Marke ausreichend unterscheidungskräftig sein und darf die zu schützenden Waren und Dienstleistungen nicht bloß lediglich beschreiben („Obst“ für einen Obstladen, „Süßes“ für einen Süßigkeitenladen etc.).
3. Antrag auf beschleunigte Prüfung
Die Eintragung Ihrer Marke erfolgt in der Regel nach zwei bis acht Monaten. Durch einen Antrag auf beschleunigte Prüfung wird die Eintragung der Marke innerhalb von sechs Monaten garantiert. Ein Beschleunigungsantrag ist jedoch nur in bestimmten Fällen zu empfehlen.
4. Markenüberwachung
Nach erfolgreicher Eintragung sollten Sie eine Kollisionsüberwachung für Ihre Marke einrichten, also eine ständige Überwachung aller neu eingetragenen Marken hinsichtlich der Verwechselbarkeit mit Ihrer Marke durchführen lassen.
Denn Marken werden, aufgrund stark steigender Anmeldezahlen, immer häufiger von anderen Markenanmeldern verletzt. Auf diese Weise verwässert Ihre Marke und verliert an Wert. Wenn Sie jüngere, mit der eigenen Marke verwechselbare Marken nicht angreifen, schwächen Sie in die Individualität Ihrer Marke. Je mehr ähnliche Marken auf dem Markt sind, desto eher werden Sie mit Ihren Konkurrenten verwechselt und desto schwieriger können Sie markenrechtlich gegen Sie vorgehen.
Durch die Überwachung kann verhindert werden, dass ähnliche Marken Ihrer Konkurrenten eingetragen werden.
5. Verlängerung Ihrer Marke
Eine eingetragene Marke ist alle 10 Jahre durch Zahlung einer amtlichen Gebühr zu verlängern.
6. Benutzungszwang nach Eintragung der Marke
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland nach Eintragung einer Marke diese innerhalb einer Frist von fünf Jahren für die beanspruchten Waren und/oder Produkte benutzt werden muss. Sofern die Marke (für einige oder sämtliche Waren/Dienstleistungen) innerhalb der vorgeschrieben Frist nicht benutzt wird, haben Dritte die Möglichkeit, einen Antrag auf Löschung der Marke zu stellen.
Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrer Markenanmeldung?
Dann rufen Sie uns an: 030 97002580
Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz