BGH, Urteil vom 11.3.2009, AZ: I ZR 114/06
Achtung: Ihre Zugangsdaten zum Ebay-Konto sollten Sie sicher verwahren. Denn wird das Mitgliedskonto von Dritten missbraucht, müssen Sie dafür geradestehen. So entschied im Frühjahr 2009 der BGH.
Ein Ebay-Nutzer war vom Schmuckhersteller Cartier verklagt worden, weil dessen Ehefrau ein gefälschtes Cartier-Halsband über sein Ebay-Konto angeboten hatte. Die Klage lautete auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht. Und Cartier bekam Recht: Der Ebay-Nutzer haftet für die Gefahr, dass der über sein Konto Handelnde nicht erkannt werden und deshalb nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Jedenfalls dann, wenn der Nutzer die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt hat, muss er sich – bei Missbrauch durch Dritte – so behandeln lassen, als hätte er selbst gehandelt, so das Gericht.
Fazit: Der BGH verfolgt mit dem Urteil eindeutig praktische Interessen. Denn Marken- und Urheberrechtsverletzungen über Auktionsportalen wären Tor und Tür geöffnet, könnte sich der Nutzer jedes Mal darauf berufen könnte, dass er es nicht gewesen sei.
Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.