Wie schon in den Vorjahren können kleine und mittelständische Unternehmen eine satte Förderung Ihrer Markenanmeldung beantragen, nämlich 70% der Anmeldegebühren (begrenzt auf 1000,00 €). Die Voraussetzungen für diese Förderung erfüllen praktisch alle kleinen und mittleren Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter bzw. weniger als 50 Mio. Umsatz im Jahr.
Die Förderung erhalten Sie für EU-Marken, aber auch für nationale und internationale Marken erhalten. Gerne beantrage ich als Ihre Anwältin zu günstigen Konditionen die Beantragung dieser Fördermittel.
Fazit: Jetzt schnell die Förderung beantragen. Im Jahr 2024 waren die Fördertöpfe schon im Sommer leer. Es gilt das Windhundprinzip!