Designanmeldung

Wir melden Ihr Design an. Kompetente und verständliche Beratung von Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz:

  • Design anmelden in Deutschland
  • EU-Designanmeldung
  • Internationale Designanmeldung 

Unsere Kanzlei für Markenrecht und Designrecht befindet sich in Berlin Mitte. Erfragen Sie unsere Festpreise für Design-Anmeldungen.

WARUM EIN DESIGN ANMELDEN?

Ein Designrecht (früher: Geschmacksmuster) ist oft die einzige Möglichkeit, eine Idee effektiv gegen Nachahmer zu schützen. Sie können Ihren Designschutz zudem recht günstig erwerben (siehe unten unter „Was kostet ein Design?“).

Der Vorteil des Designrechts gegenüber dem Urheberrecht: auch Allerweltsgestaltungen können geschützt werden (z. B. einfache Tapetenmuster). Diese sind durch das Urheberrecht nicht geschützt, weil sie nicht individuell genug sind.

Das Urheberrecht schützt zudem meist keine Gegenstände, die alltäglich gebraucht werden, wie etwa Möbel. Oft sind diese Gegenstände nämlich nicht ausreichend künstlerisch gestaltet.
Ist Ihr Designrecht einmal eingetragen, haben Sie ähnliche Rechte wie ein Urheber an seinem Werk.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN DESIGNRECHT

Das Designrecht schützt die ästhetische Gestaltung Ihres Produktes, also das Design, die Farbe oder Form. Ihr Designrecht ist nur dann wirksam, wenn es neu ist und eine bestimmte Eigenart hat, die es von anderen Produkten unterscheidet.

REICHT DAS NICHT EINGETRAGENE DESIGN AUS?

Auch wenn Sie Ihr Design nicht anmelden, haben Sie ab dem Tag der Veröffentlichung für drei Jahre ein Recht am nicht eingetragenen Design.

Das nicht eingetragene Designrecht bietet jedoch keinen dem eingetragenen Design ebenbürtigen Schutz. Denn einerseits müssen Sie nachweisen, wann Sie Ihr Design gegenüber den Fachkreisen veröffentlicht haben (beim eingetragenen Design ist der Anmeldetag offensichtlich). Und im Verletzungsfall müssen Sie nachweisen, dass der Verletzer vorsätzlich gehandelt hat (was oft nicht möglich sein dürfte).
Darüber hinaus können Sie für Ihr nicht eingetragenes Design lediglich drei Jahre Schutz beanspruchen – statt bis zu 25 Jahre beim eingetragenen Design.

WO SCHUTZ BEANTRAGEN?

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum („EU-Markenamt“ – EUIPO) oder international über die World Intellectual Property Organization (WIPO).

WAS KOSTET EIN DESIGN?

Hier die wichtigsten Amtsgebühren für Ihre Design-Anmeldung im Überblick:

  • Deutsches Patent- und Markenamt: ein Design kostet 60,00 €. Bei mehreren Designs: pro Design 6,00 €, mindestens jedoch 60,00 € (Preise für Onlineanmeldung/en)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum („EU-Markenamt“ – EUIPO): ein Design kostet 350,00 € (Grundgebühr), jedes zusätzliche Design (2. – 10.) kostet 175,00 € und weitere zusätzliche Designs (ab dem 11.) kosten 80,00 €.
  • Internationales Markenamt (WIPO): Die Kosten variieren, da die einzelnen Länder unterschiedliche Gebühren fordern. Bitte teilen Sie uns Ihre gewünschten Länder mit und wir errechnen Ihnen unverbindlich die jeweiligen Amtskosten.

Zzgl. Anwaltsgebühren: Wir melden Ihr Design an! Für Design-Anmeldungen bieten wir günstige Festpreise an! Erfragen Sie unsere Gebühren unverbindlich per Telefon oder E-Mail.

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