Was ist bei einer Designanmeldung in Deutschland zu beachten? Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Was schützt ein Design?
Mit Ihrem Design können Sie Form und Farbe von praktisch allen industriellen oder handwerklichen Produkten schützen. Beispiele: Möbel, Küchengeräte, Kleidung, Dekoration, Tapeten.
2. Was sind die Voraussetzungen für den Schutz?
Ihr Design muss neu sein und eine gewisse „Eigenart“ haben. „Neu“ bedeutet, dass Ihr Design den Fachkreisen noch nicht bekannt ist (Ausnahme: Neuheitsschonfrist s. u.). Eine gewisse Eigenart hat Ihr Design dann, wenn es sich von anderen Designs unterscheidet.
3. Schutz auch nach Veröffentlichung möglich?
Zwar muss Ihr Design neu – d. h. den Fachkreisen nicht bekannt – sein, es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie Ihr Design bis zu zwölf Monaten vor der Anmeldung Ihres Designs veröffentlich hatten, gilt es dennoch bei der Anmeldung als neu (sog. „Neuheitsschonfrist“).
4. Designschutz schon vor Anmeldung möglich
Oft ist die Frage wichtig: wer hat das Design als erstes erschaffen? Sie oder Ihr Konkurrent? Sie können den Zeitrang Ihres Designs deshalb ggf. vorverlegen. Dies ist zum einen möglich, wenn Sie Ihr Design zuvor schon im Ausland angemeldet hatten und noch keine sechs Monate seit der Anmeldung vergangen sind. Und zum anderen ggf. dann, wenn Sie Ihr Design vor weniger als sechs Monaten seit der Anmeldung auf einer Messe ausgestellt hatten. Diesen Ausstellungsschutz gibt es jedoch nur für ganz bestimmte Messen, die vom Bundesministerium für Justiz bestimmt werden (unter www.bundesanzeiger.de).
5. Welche Darstellungen einreichen?
Bei der Anmeldung dürfen bis zu zehn (am besten graphische) Darstellungen/Skizzen Ihres Designs eingereicht werden. Ein dreidimensionales Design (z. B. Stuhl) sollte dabei am besten von allen sechs Seiten sowie aus einer perspektivischen Sicht abgebildet werden. Zum besseren räumlichen Verständnis des Produktes empfehlen sich Schraffuren (bspw. bei Krümmungen oder Glasflächen). Wenn Ihnen eine bestimmte Farbgebung Ihres Produktes wichtig ist, sollten die Darstellungen in Farbe eingereicht werden; andernfalls empfehlen sich schwarz-weiß Darstellungen.
6. Keine Prüfung der Neuheit oder Eigenart
Das Amt prüft Ihr Design nicht auf seine Neuheit oder Eigenart. Diese Voraussetzungen werden erst im Streitfall vor einem Gericht oder vom Amt geprüft.
7. Schutzdauer
Ihr Designschutz gilt zunächst für fünf Jahre und kann jeweils nach Ablauf dieser Zeit wieder für fünf Jahre verlängert werden. Maximal können Sie für 25 Jahre Schutz beanspruchen.
8. Kosten
Ein Design kostet bei einer Online-Anmeldung 60,00 €. Bei einer Online-Sammelanmeldung (bis zu 100 Design können in einer Anmeldung zusammengefasst werden) zahlen Sie für jedes über die Erstanmeldung hinausgehende Design 6,00 €, mindestens jedoch 60,00 €.
Hierin sind die Anwaltsgebühren nicht enthalten. Designanmeldungen bieten wir zu günstigen Pauschalpreisen an.
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Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.